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   VG Berlin, 04.07.2001 - 1 A 389.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4591
VG Berlin, 04.07.2001 - 1 A 389.00 (https://dejure.org/2001,4591)
VG Berlin, Entscheidung vom 04.07.2001 - 1 A 389.00 (https://dejure.org/2001,4591)
VG Berlin, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 1 A 389.00 (https://dejure.org/2001,4591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Dr. Helmut Kohl gegen die Gauck-Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

    Klage von Helmut Kohl erfolgreich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2987
  • NJW 2002, 1824 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1320 (Ls.)
  • afp 2002, 76
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus VG Berlin, 04.07.2001 - 1 A 389.00
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Personen der Zeitgeschichte aufgrund des öffentlichen Informationsinteresses an diesen Personen grundsätzlich auf den Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre beschränkt ist (vgl. BGH, NJW 1996, S. 1128, 1129).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55

    Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus VG Berlin, 04.07.2001 - 1 A 389.00
    Voraussetzung hierfür ist, dass sich eine Person durch Geburt, Leistungen, Fähigkeiten oder Ämter dergestalt aus der Allgemeinheit hervorhebt, dass sie im Blickfeld der Öffentlichkeit steht (vgl. BGHZ 24, S. 200, 208; Gass, in: Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Aufl., Anhang zu § 60, § 23 KUG, Rn. 6).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus VG Berlin, 04.07.2001 - 1 A 389.00
    (1) Die Entstehungsgeschichte einer Rechtsnorm ist für ihre Auslegung nur insoweit von Relevanz, als der Wille des Gesetzgebers in dem Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat (objektivierter Wille des Gesetzgebers - vgl. BVerfGE 11, S. 126, 130; 38, S. 154, 163).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus VG Berlin, 04.07.2001 - 1 A 389.00
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird nur dann gemacht, wenn der Beklagte ein berechtigtes Interesse an einer Sachentscheidung hat (vgl. BVerwG, DVBl. 1991, S. 214, 215).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus VG Berlin, 04.07.2001 - 1 A 389.00
    Für die Feststellung des berechtigten Interesses gelten die Grundsätze, die für die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 S. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - entwickelt worden sind (BVerwG, DVBl. 1989, S. 874, 876), so dass sich dieses Interesse beispielsweise unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr oder der Abwehr von Schadensersatzansprüchen ergeben kann.
  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Auszug aus VG Berlin, 04.07.2001 - 1 A 389.00
    Eine Erledigung liegt vor, wenn die Klage nachträglich aus dem Kläger nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet wurde, wenn also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre des Klägers liegen, in dem Prozessverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (BVerwG, NVwZ 1989, S. 48).
  • OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 34/99

    Veröffentlichung von Unterlagen aus dem Strafverfahren gegen den Regimekritiker

    Auszug aus VG Berlin, 04.07.2001 - 1 A 389.00
    Insbesondere folgt die Kammer nicht dem OLG Hamburg, das aus dem Erfordernis des "Sammelns" begrifflich auf das Erfordernis einer gewissen finalen Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes geschlossen hat (OLG Hamburg, NJW 1999, S. 3343, 3344), weshalb personenbezogene Informationen, auf die es dem Staatssicherheitsdienst nicht ankam, ohne Einwilligung der betreffenden Personen zugänglich gemacht werden könnten.
  • VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02

    Bundesbeauftragte nicht mehr generell an Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Dr.

    Die Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. Juli 2001 - VG 1 A 389.00 - wird für unzulässig erklärt.

    Die klagende Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (im Folgenden: Bundesbeauftragte) wendet sich gegen die Vollstreckung des Urteils der erkennenden Kammer vom 4. Juli 2001 (Az. VG 1 A 389.00); hilfsweise begehrt sie die Abänderung dieses Titels.

    die Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. Juli 2001 - VG 1 A 389.00 - für unzulässig zu erklären,.

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